Wer in Bayern Medizin studieren möchte, braucht in seinem Abitur keinen Notendurchschnitt von 1,0: Die Landarztquote Bayern macht es möglich. Das Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2022/23 endet am 28.02.2022.
Mit der durch das Bayerische Land- und Amtsarztgesetz (BayLArztG) geschaffenen Landarztquote werden bis zu 5,8% aller an bayerischen Fakultäten pro Jahr zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze vorab für Studienbewerberinnen und – bewerber vergeben, die ein besonderes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum bekunden. Dieses besondere Interesse wird durch die vertragliche Verpflichtung bekundet, sich nach Abschluss des Studiums als Facharzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt für Innere Medizin in Bayern weiterzubilden und nach Erwerb des Facharzttitels in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet in Bayern (=Bedarfsgebiet) für einen Zeitraum von zehn Jahren als niedergelassener oder angestellter Arzt oder Ärztin hausärztlich tätig zu sein. 1% aller an bayerischen Fakultäten zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze werden an Studienbewerberinnen und – bewerber vergeben, die ein besonderes Interesse an der Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) vorweisen.
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